Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung.
1.2 Diese AGB sind als Grundlage für Ihren Behandlungsvertrag mit ihrem Therapeuten zu betrachten.
2 Ärztliche Verordnung
2.1 Voraussetzung für eine Behandlung ist die ärztliche Verordnung.
2.2 Die ärztliche Verordnung muss von einer /einem dazu befugten, Ärztin/Arzt ausgestellt sein, eine medizinische Diagnose, sowie die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung enthalten.
2.3 Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer*s behandelnden Physiotherapeut*Innen ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies bitte unmittelbar ihrer*m Therapeut*In mit.
2.4 Eine chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträger ist bei manchen Versicherungen notwendig. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sei eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten des satzmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit chefärztlichen bewilligten Verordnung vorgelegter Honorarnote.
3 Verrechnung
3.1 Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, eventuell für die Behandlung benötigtem Material und benötigter Zeit und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben. Die Einzelleistungen sind auf der Homepage ersichtlich.
3.2 Ihr/e Therapeut*In hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Behandlungskosten mit Ihrer*m Therapeut*In als Wahltherapeut*Innen und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückersatz gemäß Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt möglicherweise einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie die Bewilligung der ärztlichen Verordnung; im Falle, dass in der ärztlichen Verordnung mehr Behandlungseinheiten vorgeschrieben werden, als Ihr Krankenversicherungsträger genehmigt bzw. rückerstattet, bedarf es der Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung.
3.3 Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/-zuschuss können nur unter Vorbehalt gegeben werden. Ihr*e Therapeut*Innen sind nicht verpflichtet, derartige Anträge für Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger zu stellen.
4 Zahlungsmodus
4.1 Ihr*e Therapeut*In stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Kosten der Behandlungssitzungen aus. Sollten Sie die Rechnung teilen wollen oder jede Einheit Einzel abrechnen wollen, sprechen Sie dies bei ihrer/ ihren Therapeuten*In vorher an.
4.2 Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalten die Therapeut*Innen sich das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen (nach der einmaligen kostenlosen Zahlungserinnerung) bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die einzige Mahnung auf € 25,00. Sofern das Honorar nach der erfolgten Mahnung nicht beglichen sein sollte, wird die Eintreibung an ein Inkassobüro/einen Rechtsanwalt übergeben, wo erheblich höhere Mahn-/Betreibungskosten entstehen. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zzgl. etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
5 Befunde
5.1 Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbefundung. Dabei ist ihr* Physiotherapeut*In auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde und die Überweisung mitzubringen.
6 Ablauf der Therapie
6.1 Persönliche Einzelbetreuung
6.1.1 Ihr*e Physiotherapeut*In steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Er*Sie ist Ihr*e Ansprechpartner*In in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie z. B. …
• Wohin? –> Behandlungsziel
• Was? –> Maßnahmen der Behandlung
• Wann? –> Behandlungstermine
• Wie lange? –> Behandlungsdauer
• Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
• Bis wann? –> Behandlungsumfang
• Wie viel? –> Kosten der Behandlung
6.2 Ihre Behandlung
6.2.1 die Leistung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere:
· Persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
· Behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
· Für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbearbeitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
· Dokumentation (Krankengeschichte+Verlauf) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
· Bei Bedarf nach Anfrage (gegen Kostenersatz): Verfassen von über die Dokumentation hinausreichende, individuelle Befunde zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträger und ähnlichen Stellen
6.3 Dokumentation
6.3.1 Ihr/e Physiotherapeut*In ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer*s Physiotherapeut*In. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem Physiotherapeuten und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
6.4 Wie sagen Sie Behandlungstermine ab?
6.4.1 Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer*m Physiotherapeut*in telefonisch, per Mail oder via SMS mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr*e Physiotherapeut*In das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6.5 Wann endet die Behandlung?
6.5.1 Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Falls sie dann ebenfalls eine Rückerstattung wünschen, muss diese Verordnung unter bestimmten Umständen bei einzelnen Krankenkassen chefärztlich bewilligt werden. Informationen darüber gibt ihnen gerne ihr*e behandelnde*r Physiotherapeut*in. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer*m Physiotherapeut*In. Sowohl Ihnen als auch Ihrer*m Physiotherapeut*In steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr*e Physiotherapeut*In wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer*m Physiotherapeut*In die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar.
6.6 Was ist ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
6.6.1 Ihr Physiotherapeut ist Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrem Physiotherapeuten Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr Physiotherapeut unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Erhält Ihr Physiotherapeut den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr Physiotherapeut darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
7 Grundsätze der Behandlung Ihres Physiotherapeuten
7.1 Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
7.2 Wissenschaft: Ihr*e Physiotherapeut*In orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
7.3 Selbstbestimmung: Ihr*e Physiotherapeut*In unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer*m Physiotherapeut*In abzusprechen
7.4 Verschwiegenheit: Alle Informationen, die weitergeben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr*e Physiotherapeut*In mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
8 Übermittlung von Daten via E-Mail
8.1 Durch das Akzeptieren der ABG von ihrer*m PhysiotherapeutIn willigen Sie ein, dass Dienstgeberbestätigungen, Honorarnoten, Trainingspläne, Übungsanleitungen und dergleichen via Mail versendet werden dürfen.
9 Haftung
9.1 Im 1. Stock der Praxis Dr. Dedl & Dr. Stütz OG, Pfarrgarten 1, 4261 Rainbach i.M., sowie in der Praxis in der Betriebsstraße 10, 4263 Windhaag/Fr. befindet sich ein allgemeiner Wartebereich. Die Therapeut*Innen übernehmen keinerlei Haftung für Wertgegenstände, Kleidungsstücke und Schuhe. Die Inanspruchnahme von Leistungen von Ihren Therapeut*Innen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Wir haften nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Patienten. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von durchgeführter Übungen haften wir nicht. Die Haftung für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch die Therapeut*Innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurde. Darüber hinaus haften die Therapeut*Innen höchstens mit der Betriebshaftpflicht-Höchstversicherungssumme.
10 Datenschutzbestimmungen
10.1 Daten der Patienten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Patient ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die ihrer*n Therapeut*In zur Verfügung gestellt werden, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
11 Gerichtsstand / geltendes Recht
11.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Der Gerichtsstand ist Linz und gilt für alle Streitigkeiten zwischen Therapeut und Patient.
12 Sonstiges
12.1 Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der Patient eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.