Was benötige ich für den Ersttermin?
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein, der von Ihrer/Ihrem praktischen Arzt/Ärztin oder von einem/-r Facharzt/Fachärztin ausgestellt wird. Die Bewilligungspflicht des Scheins bei der Krankenkasse ist seit dem 01.07.2022 vorerst auf drei Jahre offiziell ausgesetzt (Achtung: Ausnahme SVS!).
Wie bekomme ich einen Termin?
Für die Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer +437949 6267 oder +43664 93214110.
Was benötige ich für den Ersttermin?
Bitte nehmen Sie zu Ihrem ersten Besuch alle Unterlagen, Befunde, Medikamentenliste etc. und auch die Überweisung Ihres Arztes mit. Vergessen Sie bitte auch nicht auf ein großes Handtuch oder Badetuch und kommen Sie am besten in gemütlicher Kleidung.
Wie laufen die Behandlungen bei der Physiotherapie ab?
Bei der ersten Therapieeinheit ist eine ausführliche physiotherapeutische Befunderhebung notwendig, um Ihren Beschwerden auf den Grund zu gehen. Aufbauend auf der Erstuntersuchung wird ein Behandlungsplan mit Zielen, Maßnahmen der Behandlung und Häufigkeit die Folgetermine erstellt.
Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Der Termin sollte ehest möglichst verschoben werden bzw. mindestens 24h vorher. Dies kann telefonisch oder mit einer kurzen Nachricht an mich geschehen. Da ich meine Zeit nach Ihren individuellen Wünschen freihalte, bitte ich um Verständnis, dass zu spät stornierte oder nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ich bin eine Wahl-Physiotherapeutin, seit 01.01.2025 gelten folgende Preise:
- 45 Minuten Physiotherapie 82€
- 30 Minuten Physiotherapie 55€
- Lasertherapie, Ohrakupunktur individuell, je nach Zeitaufwand
- keine Hausbesuche
Wie bekomme ich Behandlungskosten rückerstattet?
Da ich Wahl-Physiotherapeutin bin, erhalten Sie von mir am Ende der Therapieeinheiten eine Gesamtrechnung, die zur Gänze auf mein Bankkonto zu überweisen ist. Danach haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse um Kostenrückerstattung anzusuchen. Dieser Betrag ist variabel und abhängig von Ihrer Krankenkasse, bei der Sie sozialversichert sind. Für eine Kostenrückerstattung benötigen Sie:
- Überweisung des Arztes
- Original Honorarnote der Therapie
- Einzahlungsbestätigung
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte, ob diese den Restbetrag der anfallenden Kosten übernimmt.